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Wir sind sofort für Sie da.

Ein Sterbefall ist eine schwierige Situation. Sie müssen jetzt nicht alles auf einmal wissen — rufen Sie uns einfach an. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Die ersten Schritte bei einem Wohnungstod

  1. Einen Arzt verständigen, der den Tod feststellt
  2. Personalausweis des Verstorbenen bereithalten
  3. Pietät Mayer anrufen — wir kommen sofort

Alles andere übernehmen wir für Sie.

069 – 73 11 47

Was tun im Sterbefall?
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt

Der Tod eines geliebten Menschen sorgt für Trauer und versetzt Angehörigen oft erst einmal in eine Art Schockstarre. Trotzdem müssen innerhalb kurzer Zeit viele Fragen geklärt und Formalitäten erledigt werden. Unsere Checkliste gibt Ihnen hierzu eine erste Orientierung. Haben Sie keine Sorge, Sie müssen das nicht alles allein bewältigen. Pietät Mayer ist in dieser schweren Zeit an Ihrer Seite, nimmt Ihnen viele der bürokratischen Notwendigkeiten ab und steht Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung.

Angehörige trösten sich im Sterbefall beim gemeinsamen Betrachten eines Erinnerungsfotos

Die ersten Schritte im Sterbefall

Ist gerade ein Mensch verstorben, steht die Welt erst einmal still und es ist schwer, einen klaren Gedanken zu fassen. Auch wenn der Schock tief sitzt, sollten Sie zum Telefon greifen und kurz zwei Anrufe tätigen. Wir sind dann schnell bei Ihnen und begleiten Sie durch alles Weitere.

01
Arzt benachrichtigen

Hat der Arzt den Tod festgestellt, können Sie uns in Ruhe anrufen. Wir sind in diesem Notfall rund um die Uhr für Sie da, auch an Wochenenden und Feiertagen.

02
Pietät Mayer kontaktieren

Hat der Arzt den Tod festgestellt, können Sie uns in Ruhe anrufen. Wir sind in diesem Notfall rund um die Uhr für Sie da, auch an Wochenenden und Feiertagen.

03
Alles Weitere übernehmen wir

Die Überführung der/des Verstorbenen, anstehende Behördengänge und alles, was in den ersten Tagen noch akut anfällt, übernehmen ab jetzt wir für Sie.

Was wir im Sterbefall für Sie übernehmen

Die Überführung der/des Verstorbenen, vielleicht sogar aus dem benachbarten Ausland, wichtige Formalitäten, Schriftverkehr mit Versicherungen. Im Trauerfall muss viel organisiert und an unzählige Details gedacht werden. Pietät Mayer übernimmt das für Sie, damit Ihnen Zeit für die Trauer bleibt.

  • Überführung

    Wir holen die/den Verstorbene/n im In- und Ausland ab und nehmen sie/ihn in unsere Obhut und überführen sie auf Wunsch auch ins Ausland.

  • Aufbahrung

    Möchten Sie sich in Ruhe verabschieden, bahren wir die/den Verstorbenen bei uns auf.

  • Alle Behördengänge & Formalitäten

    Wir kümmern uns um Standesamt, die polizeiliche Abmeldung und die Sterbeurkunde.

  • Versicherungsabwicklung

    Wir nehmen Ihnen den Schriftwechsel mit Lebens- und Sterbegeldversicherungen ab.

  • Gestaltung der Trauerfeier

    Blumen, Kränze, Musik oder Redner organisieren wir und stimmen Sie auf Ihre Wünsche ab.

  • Todesanzeigen & Danksagungen

    Wir erstellen Traueranzeigen nach Ihren Wünschen und kümmern uns um die Danksagungen.

Älteres Paar bespricht gemeinsam Unterlagen zur Bestattungsvorsorge

Wichtige Behördengänge für Angehörige

Als Bestattungsunternehmen versuchen wir Ihnen nach einem Todesfall so viel wie möglich abzunehmen. In einigen Fällen ist das aber nicht möglich, weil Sie persönlich auf dem Amt erscheinen oder anrufen und Ihre Ansprüche selbst geltend machen müssen. Wir versuchen Ihnen dabei natürlich trotzdem die bestmögliche Unterstützung zu bieten und geben Ihnen die benötigten Unterlagen mit.

Witwen-, Witwer- und Waisenrenten beantragen Sie zeitnah beim Versicherungsamt. Hier zählt jeder Tag. Den Antrag auf die dreimonatige Vorschusszahlung der Witwen- oder Witwerrente übernehmen wir.

Frankfurt-Mitte:
Sandgasse 6

Frankfurt-Höchst:
Palleskestraße 14

Steinbach/Ts.:
im Rathaus

Die Krankenkasse benachrichtigen wir für Sie. Waren Sie bislang bei der/dem Verstorbenen mitversichert, beantragen Sie bitte umgehend die Weiterversicherung bei Ihrer Kasse, damit Ihr Versicherungsschutz nicht abreißt. Warten Sie damit, bis die Sterbeurkunden vorliegen.

Das Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen erfährt durch die standesamtliche Beurkundung automatisch vom Tod und meldet sich in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen bei Ihnen. Liegt ein Testament vor oder brauchen Sie einen Erbschein, wenden Sie sich an dieses Gericht.

  • Frankfurt-Mitte: Heiligkreuzgasse, Gebäude A
  • Frankfurt-Höchst: Zuckschwerdtstraße 58, Tel. 069 – 13 67 01
  • Steinbach/Ts.: Amtsgericht Bad Homburg, Auf der Steinkau 10–12, Tel. 06172 – 405-0

Wichtiger Hinweis: Falls Sie das Erbe ausschlagen möchten, etwa weil Schulden im Raum stehen, haben Sie dafür nur sechs Wochen Zeit. Immer gerechnet ab dem Moment, in dem Sie vom Erbfall erfahren. Sie sollten nicht auf die Post des Gerichts warten. Solange Sie eine Ausschlagung in Betracht ziehen, lösen Sie bitte nichts auf und kündigen Sie keine Verträge. Solche Schritte können Ihnen später als Annahme des Erbes ausgelegt werden. Ausschlagen können Sie ein Erbe beim Nachlassgericht Ihres Wohnortes, beim Nachlassgericht des Verstorbenen oder über einen Notar.

Denken Sie an die Kündigung laufender Verträge, etwa Zeitung, Rundfunkbeitrag, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Strom, Gas und Telefon, dazu Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden. Bei Bedarf kommen die Wohnungskündigung und die Entrümpelung hinzu.

Wichtiger Hinweis: Möchten Sie das Erbe ausschlagen, machen Sie bitte nichts dergleichen! Ihnen könnte das sonst später als Annahme des Erbes ausgelegt werden.

Welche Dokumente werden im Sterbefall benötigt?

Damit wir uns um die Abrechnung mit Versicherungen kümmern und Behördengänge für Sie erledigen können, brauchen wir einige Unterlagen von Ihnen und der/dem Verstorbenen. Welche genau, hängt vom Einzelfall ab. Am besten legen Sie alle wichtigen Dokumente in einem Mäppchen zusammen und übergeben es uns. Es muss nicht alles am ersten Tag da sein, einige Dinge haben auch Zeit.

Für Versicherungen & Abmeldungen

Versicherungspolicen und Versicherungsscheine

Mitgliedsbücher

Renten- und Pensionsbescheide

die Rentenversicherungsnummer der/des Verstorbenen

die Krankenversicherungskarte

die Bankverbindung der/des Verstorbenen für die Abwicklung

eine Vollmacht oder Abtretungserklärung

Für die Behörden

den Totenschein, sofern er Ihnen vorliegt

den Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen

bei Ledigen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch der Eltern mit Eintrag

bei Verheirateten die Heiratsurkunde

bei Verwitweten Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

bei Geschiedenen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil

bei ausländischen Urkunden zum Original noch ein beglaubigte Übersetzung

ein Testament, falls vorhanden

Wir sind im Sterbefall an Ihrer Seite

Pietät Mayer ist im Sterbefall nur einen Anruf entfernt. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt, der jetzt ansteht. Rufen Sie uns im Akutfall, wann immer es nötig ist, auch mitten in der Nacht. Wir sind für Sie da.

Doris Mayer, Melanie Mayer

Häufig Fragen im Sterbefall

Es besteht kein Zeitdruck. In Hessen muss ein Verstorbener innerhalb von 36 Stunden in eine geeignete Räumlichkeit überführt werden. Das übernehmen wir, sobald uns der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein vorliegt. Sie haben also Zeit, in Ruhe durchzuatmen, Angehörige zu verständigen und uns dann anzurufen. Ob das mitten in der Nacht oder am Feiertag, spielt keine Rolle. Unser Notruf ist rund um die Uhr besetzt.

Das meiste nehmen wir Ihnen ab. Wir kümmern uns beispielsweise um die Sterbeurkunde und um die Abmeldung beim Standesamt. Einiges müssen Sie aber selbst übernehmen, wie etwa den Antrag auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente, die Weiterversicherung bei der Krankenkasse, alles rund um das Testament, den Erbschein und gegebenenfalls die Auflösung des Haushalts. Im Gespräch bei Pietät Mayer sagen wir Ihnen aber, was ansteht und geben Ihnen die nötigen Unterlagen mit.

In diesem Fall müssen Sie zunächst gar nichts veranlassen. Das Personal bzw. die Ärzte vor Ort stellen den Tod fest und versorgen die/den Verstorbene/n für einige Zeit, sodass Sie uns in Ruhe beauftragen können. Wir übernehmen dann die Überführung aus der Einrichtung sowie alles Weitere.